Der Programmzweig „Gestärkt durch die Krise“ nimmt die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie zum Anlass, um Betriebe künftig krisensicher aufzustellen. Das heißt, Unternehmen sollen darin unterstützt werden, eine widerstandsfähige und innovationsbereite Unternehmenskultur zu etablieren. Im Fokus steht der Aufbau und die Stärkung organisationaler Resilienz. Die Pandemie beschleunigte nicht nur den Wandel der Arbeitswelt, sie verändert sie fortwährend. Betriebe müssen und mussten auf tiefgreifende Veränderungen, wie Kontaktbeschränkungen und die Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Homeoffice schnellstmöglich reagieren und neue Konzepte für zeit- und ortsflexibles Arbeiten erarbeiten und umsetzen. Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen, die vor der Krise bereits digital gut aufgestellt waren, weniger Schwierigkeiten hatten, sich auf die weiteren Veränderungen einzustellen. Nichtsdestotrotz sind viele Unternehmen durch die Pandemie in eine (oder mehrere) Krisen geraten.
Mit der geförderten Beratung im Rahmen des Programmzweigs werden KMU unterstützt, ihr Krisenmanagement zu verbessern und die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Veränderungen der Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur zu identifizieren, mitzugestalten und zu etablieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Chancen der Entwicklung von Resilienz-Eigenschaften, von virtueller Kommunikation, der Personalführung auf Distanz sowie von Homeoffice-Lösungen.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitenden, die mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro beträgt.
Eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung im Umfang von maximal fünf Beratungstagen wird gefördert. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden und kann auf mehrere Tage aufgeteilt werden. Der Beratungsprozess im Programmzweig muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Der Programmzweig kann bis zu dreimal aufeinanderfolgend in Anspruch genommen werden. Der Beratungshöchstsatz beträgt 1.000 Euro netto pro Tag.
80 % der Beratungskosten werden allen Unternehmen als Zuschuss gewährt, vom Unternehmen sind 20 % als Eigenanteil aufzubringen.
Es können Beratungsschecks für Gestärkt durch die Krise bei dreimaliger Teilnahme von jeweils drei Monaten bis zum 31.12.2021 vergeben werden und mit einmaliger Teilnahme von maximal drei Monaten bis zum 31.08.2022.
Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständige Erstberatungsstelle, die mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht. In einer Erstberatung wird der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf skizziert und es werden entsprechende Angaben zum Unternehmen erfragt. Ist die Förderfähigkeit gegeben und entschließt sich der Betrieb das Programm durchzuführen, findet die Umsetzung von passgenauen Maßnahmen durch autorisierte Prozessberater*innen direkt im Betrieb statt.
Nach Abschluss der Prozessberatung können Sie dann einen Antrag auf Förderung der Beratung und Erstattung der Beratungskosten in Höhe der Förderquote stellen. Zudem führt Ihr Erstberater zeitnah nach Beendigung der Prozessberatung ein Ergebnisgespräch, um die Beratung zu bilanzieren und Fortschritte bzw. weiteren Bedarf für die Umsetzung zu besprechen. Dabei erhalten Sie auch Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten. Während des gesamten Prozesses steht die Erstberatungsstelle Ihnen bei Fragen zur Seite.
Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine solche Beratung für Sie das Richtige ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Möglichkeiten.
Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.
Erstberatungsstelle für die Region Mittelhessen
Projektkoordinator, Thomas Marterer
Tel.: 0641 797966-14
0151-10349784
Die Beratungsstelle der ZAUG gGmbH wird im Rahmen des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und durch den Europäischen Sozialfond gefördert.