Der Programmzweig „Women in Tech“ reagiert darauf, dass Frauen in einer maßgeblichen Zukunftsbranche der Digitalisierung, nach wie vor deutlich unterrepräsentiert und ihre Arbeitsverhältnisse weniger stabil sind. Dies hängt häufig u.a. mit arbeitskulturellen Aspekten, stereotypen Vorstellungen und damit verbundenen beruflichen Karrieren zusammen. Die Tech-Branche ist eine der wichtigsten Branchen des digitalen Wandels, sie wird weiter wachsen und aussichtsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Im Programmzweig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beraten, wie sie mehr Chancengleichheit gewährleisten und ihr Personalmanagement ganzheitlich diversitätsorientiert aufstellen können. Dies beinhaltet auch LSBTI-orientiertes Human-Ressource-Management (LSBTI steht für lesbisch, schwul, bisexuell, trans und inter). Ziel ist die Etablierung einer diversen Unternehmenskultur im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses mit der Belegschaft.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitenden, die mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro beträgt.
Eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung im Umfang von maximal fünfzehn Beratungstagen wird gefördert. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden und kann auf mehrere Tage aufgeteilt werden. Der Programmzweig „Women in Tech“ kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden, die dem Aufbau eines gleichstellungs- und ganzheitlichen diversitätsorientieren Human-Resource-Managements und einer entsprechenden Unternehmenskultur dienen. Der Beratungsprozess im Programmzweig muss analog zu uWM innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein. Der Beratungshöchstsatz beträgt 1.000 Euro netto pro Tag. 80 % der Beratungskosten werden allen Unternehmen als Zuschuss gewährt, 20 % sind als Eigenanteil aufzubringen.
Es können Beratungsschecks für Women in Tech (WiT) mit voller Laufzeit bis zum 28.02.2022 vergeben werden und mit einer Minimalberatungszeit von drei Monaten bis zum 31.08.2022.
Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständige Erstberatungsstelle, die mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht. In einer Erstberatung wird der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf skizziert und es werden entsprechende Angaben zum Unternehmen erfragt. Ist die Förderfähigkeit gegeben und entschließt sich der Betrieb das Programm durchzuführen, findet die Umsetzung von passgenauen Maßnahmen durch autorisierte Prozessberater*innen direkt im Betrieb statt.
Nach Abschluss der Prozessberatung können Sie dann einen Antrag auf Förderung der Beratung und Erstattung der Beratungskosten in Höhe der Förderquote stellen. Zudem führt Ihr Erstberater zeitnah nach Beendigung der Prozessberatung ein Ergebnisgespräch, um die Beratung zu bilanzieren und Fortschritte bzw. weiteren Bedarf für die Umsetzung zu besprechen. Dabei erhalten Sie auch Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten. Während des gesamten Prozesses steht die Erstberatungsstelle Ihnen bei Fragen zur Seite.
Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine solche Beratung für Sie das Richtige ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Möglichkeiten.
Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.
Erstberatungsstelle für die Region Mittelhessen
Projektkoordinator, Thomas Marterer
Tel.: 0641 797966-14
0151-10349784
Die Beratungsstelle der ZAUG gGmbH wird im Rahmen des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und durch den Europäischen Sozialfond gefördert.